Grundfähigkeiten Versicherung
Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig. Doch einige Berufsgruppen, wie beispielsweise Handwerker und körperlich Tätige, müssen zum Teil hohe Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen. Dass es für diese Berufsgruppen auch bezahlbare Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft gibt, stellen wir hier vor.

"Grundfähigkeiten sind z.B.: gehen, greifen, hören, oder bücken. "
Als Selbstständiger hat man keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Deshalb war es mir sehr wichtig, einen Notfallplan für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu haben. Dank AssKon habe ich nun ein sauberes Konzept, dass sogar bei schweren Krankheiten greift.
Die Grundfähigkeitenversicherung sichert Ihr Einkommen beim Verlust von Grundfähigkeiten ab.
Was ist, wenn bisherige Selbstverständlichkeiten auf einmal zu Einschränkungen führen? Sehen, Sprechen oder eine Treppe gehen – grundlegende Fähigkeiten, die wir oft als selbstverständlich wahrnehmen. Aber was ist, wenn diese einfachsten Dinge plötzlich nicht mehr funktionieren?
Egal ob Sie Angestellter, Selbständiger oder Freiberufler sind, wenn Sie plötzlich durch einen Unfall oder einer schweren Krankheit die einfachsten Dinge im Alltag nicht mehr durchführen können, müssen Sie Ihr Leben umorganisieren und benötigen dazu entsprechendes Kapital.
In so einem Fall denken Sie, wie die meisten, bestimmt auch an eine Berufsunfähigkeitsversicherung – die klassischste Variante. Aber was ist, wenn diese Absicherung für Sie finanziell nicht bezahlbar ist oder Sie durch Vorerkrankungen (wie z.B. Diabetes) keinen Vertrag erhalten können?
Sie müssen nicht im Regen stehen bleiben. Kommen Sie unter den Schutz einer Grundfähigkeitsversicherung.
Diese Versicherung leistet nach anderen Vorgaben als eine Berufsunfähigkeitsversicherung und konnte somit anders kalkuliert werden. Die Grundfähigkeitsversicherung ermöglicht damit eine kostengünstigere Absicherung der Arbeitskraft, die sich jeder leisten kann – und sollte.
Die im Folgenden aufgeführten Grundfähigkeiten und deren Verlustbeschreibungen, die zum auslösen der Versicherungsleistung führen würden, sind nicht vollständig und sollen als Beispiele nur dem besseren Verständnis dienen. Eine rechtliche Relevanz kann daraus nicht abgeleitet werden.
Eine Beeinträchtigung der Grundfähigkeiten liegt z.B. vor, wenn die versicherte Person infolge von während der Versicherungsdauer aufgetretener Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nach ärztlicher Beurteilung eine der nachfolgend beschriebenen Fähigkeiten verliert oder verlieren wird.
Treppen steigen
Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen von üblicher Stufenhöhe hinauf- oder hinabgehen...
Gesetzliche Betreuung
Wenn ein deutsches Gericht [...] entschieden hat, dass die versicherte Person [...] mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen gesetzlich betreut werden muss...
Gleichgewichtssinn
Ein Verlust liegt vor, wenn der Gleichgewichtssinn der versicherten Person auf Dauer dermaßen gestört ist, dass ein Besteigen von Leitern bzw.von Gerüsten nicht mehr ohne stark erhöhte Unfallgefahr möglich ist...
Konzentration
Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf Konzentration ist so schwer gestört [...], dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen.
Orientierung
Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die zeitliche und räumliche Orientierung, [...] ist so schwer gestört,dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen...
Auffassungsgabe
Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Auffassungsgabe ist so schwer gestört [...], dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen...
Handlungsplanung
Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Handlungsplanung ist so schwer gestört, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen...
Hören
Das Hörvermögen der versicherten Person liegt auf beiden Ohren, auch mit Benutzung eines Hörgerätes, höchstens bei 20%.
Gedächtnis
Die geistige Leistungsfähigkeit in Bezug auf das Gedächtnis ist so schwer gestört, dass die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, alltagsrelevante Tätigkeiten auszuführen...
Auto fahren
Die versicherte Person ist aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet, einen Personenkraftwagen oder ein Kraftrad zu führen [...]
Sehen
Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen...
Heben und Tragen
Die versicherte Person ist mit dem rechten oder dem linken Arm nicht fähig, einen Gegenstand von 2 Kilogramm von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen...
Sprechen
Die versicherte Person wird von ihrem sozialen Umfeld nicht mehr verstanden...
Sitzen
Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person nicht mehr in der Lage ist, 10 Minuten ununterbrochen zu sitzen [...]
Arme bewegen
Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen...
Stehen
Ein Verlust liegt vor, wenn die versicherte Person auch mit Veränderung der Körperhaltung nicht mehr in der Lage ist, 5 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Gebrauch einer Hand
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage, mit der linken oder der rechten Hand bestimmte Tätigkeiten zu verrichten...
Gehen
Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 Meter über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Knien oder Bücken
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich mit beiden Knien auf den Boden niederzuknien...
Fähigkeitenkatalog
Fähigkeitenkatalog
Fähigkeitenkatalog
Dies ist keine abschließende Aufzählung und wird je nach Gesellschaft natürlich unterschiedlich bewertet. Bei einer guten Versicherung sollte es schon beim Verlust einer dieser Fähigkeiten zu der vereinbarten Rentenauszahlung kommen.
Wir suchen für Sie den passenden Tarif, der Ihre Grundfähigkeiten, bezogen auf Ihre berufliche Tätigkeit am besten absichert und zudem auch noch bei einem finanzstarken Partner geführt wird. Füllen Sie unseren Datenbogen zur Grundfähigkeitsabsicherung aus und vereinbaren Sie gleich einen Termin mit uns.
Bitte verlassen Sie sich nicht alleine auf den Staat. Mit einem Bruttogehalt von 3.241€ erhalten sie gerade mal eine Erwerbsminderungsrente zwischen 400€ und 800€ *.
Deshalb sichern Sie Ihre Grundfähigkeiten besser ab und schützen Sie Ihr wertvollstes Gut – Ihre Arbeitskraft.
Wir helfen Ihnen dabei.
* Anspruch – je nach Grad der Minderung – nach 25 Versicherungsjahren in
den alten Bundesländern. Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Stand 2019
Dass die Absicherung der eigenen Arbeitskraft nicht teuer sein muss zeigen diese Berechnungsbeispiele:
Diplom-Betriebswirt, 35 Jahre
– abgesicherte monatliche Rente: 1.500 €
– Absicherung bis Alter 67
– zu zahlender monatlicher Beitrag: 47,13 €
Geschäftsführer, 40 Jahre
– abgesicherte monatliche Rente: 3.000 €
– Absicherung bis Alter 67
– zu zahlender monatlicher Beitrag: 116,14 €
Schreiner, 25 Jahre
– abgesicherte monatliche Rente: 750 €
– Absicherung bis Alter 67
– zu zahlender monatlicher Beitrag: 23,53 €
Schornsteinfeger, 35 Jahre
– abgesicherte monatliche Rente: 1.000 €
– Absicherung bis Alter 67
– zu zahlender monatlicher Beitrag: 45,14 €
Wir helfen Ihnen bei der Risikovorsorge!
Sie wollen mehr darüber wissen, wie Sie das Risiko Berufsunfähigkeit finanziell abfedern können?
Wie es beim Verlust von Grundfähigkeiten
oder bei einer schweren Krankheit weitergehen kann?
Gerne informieren wir Sie – kostenlos und unverbindlich!
Haben Sie Fragen?
FAQ
Wir helfen Ihnen gerne – an 7 Tagen in der Woche und beantworten schriftliche Anfragen
binnen 24 Stunden. Zusätzlich finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen auch auf dieser Seite.
- Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn grundlegende körperliche Fähigkeiten wie Sprechen und Treppensteigen stark eingeschränkt oder verloren sind.
- Sie kann vor allem für Personen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, eine Alternative sein.
- Sinnvoll ist eine Nachversicherungsgarantie, mit der keine weitere Gesundheitsprüfung notwendig wird, wenn sich die Lebensumstände geändert haben.
Versicherungen ordnen die Fähigkeiten in bestimmte Kataloge ein, von denen der erste Katalog der wichtigste ist. Beispielhaft kann ein Katalog wie folgt aufgebaut sein:
Fähigkeitenkatalog 1
- Sehen
- Sprechen
- Hände nutzen
Fähigkeitenkatalog 2
- Gehen
- Greifen
- Hören
- Stehen
- Sitzen
- Arme nutzen
- Treppen steigen
- Auto fahren
- Heben & Tragen, Knien & Bücken
Fähigkeitenkatalog 3
- Orientierung
- Gedächtnis
- Eigenständiges Handeln
Psychische Einschränkungen sind nur bei wenigen Tarifen eingeschlossen. Außerdem müssen in der Regel mindestens zwei Fähigkeiten aus dem zweiten Katalog eingeschränkt sein, bevor die Versicherung eine Rente zahlt. Beim ersten und dritten Katalog ist es meist nur eine der Genannten.
Wichtig: Es lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte, denn je nach Versicherer und Tarif gibt es Unterschiede bei den Katalogen. So können leistungsstarke Tarife auch Schizophrenie oder Depressionen im Leistungskatalog beinhalten.
In der Regel haben es chronisch kranke Personen wie Diabetiker Typ I+II und bestimmte Berufsgruppen wie Dachdecker schwer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) abzuschließen. Eine Alternative stellt die Grundfähigkeitsversicherung dar, die für die genannten Personengruppen leichter zu bekommen ist und häufig günstiger ist als eine BU-Versicherung. Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf auf die Grundfähigkeiten angewiesen sind, erhalten dadurch ein Mindestmaß an Schutz.
Auch für pflegebedürftige Menschen kann sich eine Grundfähigkeitsversicherung lohnen – unabhängig davon, ob eine der Fähigkeiten aus den Katalogen eingeschränkt ist oder nicht. Ab welchem Pflegegrad die Grundfähigkeitsversicherung zahlt, hängt allerdings vom jeweiligen Tarif ab. Zwar zahlt auch die gesetzliche Pflegeversicherung, doch die finanzielle Hilfe vom Staat deckt nur selten alle Kosten.
Wichtig: Eine Grundfähigkeitsversicherung ist kein vollständiger Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie kann jedoch einspringen, wenn die Voraussetzungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gegeben sind.
Beim Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sind die folgenden Punkte zu beachten:
Die Definition der Einschränkung
Je nach Beruf ist darauf zu achten, dass die für sie wichtigen Grundfähigkeiten möglichst kulant geregelt sind. Für einen Dachdecker ist es zum Beispiel wichtig, dass die Versicherung den Gebrauch von Händen für ihn vorteilhaft definiert. Eine Einschränkung sollte also bereits dann vorliegen, wenn er das Handgelenk nicht vollständig drehen kann.
Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die im Vertrag vereinbarte Rente nachträglich zu erhöhen – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer zum Beispiel vom Studium in den ersten Job wechselt und eine Familie gründet hat, für den ist das eine sinnvolle Option.
Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten
Die Gesundheitsfragen dienen dem Versicherer dazu, das Risiko der zu versichernden Person einzuschätzen. Er kann infolge dessen Risikozuschüsse verlangen oder einige Fähigkeiten vom Schutz ausschließen. Wer die Fragen nicht ehrlich beantwortet, also der vorvertraglichen Anzeigepflicht nicht nachkommt, dem kann der Versicherer im Falle eines Schadens die Leistungen kürzen oder sogar komplett versagen.
Ausreichend hohe Rente vereinbaren
In der Regel sollte die Rente der Grundunfähigkeitsversicherung mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens ersetzen können. Zwar leistet der Staat auch durch die gesetzliche Pflegeversicherung oder die Erwerbsminderungsrente, das reicht in der Regel jedoch nicht, um alle Ausgaben zu decken.
Vertragsdauer bis zur Rente
Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn sie den Vertrag bis zum Beginn der Rente laufen lassen. Danach ist die finanzielle Absicherung durch die gesetzliche Rente und gegebenenfalls durch eine private Altersvorsorge gewährleistet.