Berufsunfähigkeit Versicherung

Wer aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oftmals auch vor einem finanziellen Problem: Auf der einen Seite entfällt das bisherige Einkommen, während auf der anderen Seite die Lebenshaltungskosten und möglicherweise auch noch finanzielle Verpflichtungen, wie Mieten, Finanzierungen oder Versicherungen, weiterlaufen. 
Treffen Sie Vorsorge mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Clever! - "Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schütze ich meine Altersvorsorge."

Wir finden für Sie den passenden Schutz

Finanzieller Rückhalt, wenn Ihr Körper nicht mehr mitspielt

Meine Arbeitskraft ist die Grundlage auf der meine Familie und ich leben. Die AssKon hat uns eine finanzielle Perspektive geschaffen, wenn ich ausfallen sollte.

Unkomplizierte Onlineberatung, bequem per Telefon und Bildschirmübertragung.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Ihr Einkommen ganz oder teilweise für den Fall ab, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen überhaupt, aber warum?

Vermutlich kennen Sie das Gleichnis von der Gelddruckmaschine in ihrem Keller. Wenn Sie eine solche, legale Maschine besäßen, würden Sie sie nicht gegen alle denkbaren Gefahren dieser Welt absichern wollen, damit sie stets ihre Arbeit verrichten kann – nämlich Geld für Sie zu drucken?

Bizarr? Eigentlich nicht, wenn Sie sich eingestehen, dass Sie für sich selbst oder für Ihre Familie die Funktion dieser Maschine einnehmen.

Wenn man nun noch bedenkt, dass jeder vierte Erwerbstätige in Deutschland seinen Beruf schon vor dem Rentenalter aus gesundheitlichen Gründen aufgeben muss, ist die Wahrscheinlichkeit auch betroffen sein zu können, vermutlich höher als Sie es sich bisher eingestehen wollten. 

Von der Krankheit zur Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit

Während der ersten 42 Krankheitstage übernimmt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung in voller Höhe. Selbstständige sollten für diese Zeit eine Rücklage gebildet haben. Ab dem 43. Krankheitstag übernimmt die Krankenversicherung die Zahlung des sog. Krankentagegeldes. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten dieses Tagegeld maximal für 78 Wochen. Privat Krankenversicherten steht das Krankentagegeld grundsätzlich so lange zur Verfügung bis die Arbeitsunfähigkeit endet. Das kann die Gesundung, die Feststellung der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder der Tod sein. 

Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können. Sie wären jedoch grundsätzlich in der Lage eine andere Tätigkeit auszuführen. 

Beispiel: Wenn Sie als Bäckermeister eine Mehlstauballergie bekommen, ist Ihnen die Ausübung des Bäckerhandwerkes nicht mehr möglich. Allerdings könnten Sie in der Verwaltung einer Bürotätigkeit nachgehen. 

Wenn Sie jedoch Erwerbsunfähig werden, können Sie gar keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen, nicht einmal dann, wenn sie leicht und wenig anspruchsvoll ist. 

Ein Anrecht auf Erwerbsminderungsrente haben Sie unter folgenden Voraussetzungen (§ 43 SGB 6):

  1. Sie können weniger als sechs Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten. Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das bedeutet, die Rentenversicherung prüft zunächst, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation wieder hergestellt werden kann.
  2. Sie haben schon mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. 
  3. In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung haben Sie mindestens drei Jahre eingezahlt. Die drei Jahre müssen kein zusammenhängender Zeitraum sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhalten Sie nur, sofern es Ihnen gesundheitlich nicht möglich ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.

Können Sie noch zwischen drei und sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen, zahlt die Rentenversicherung nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Denn es wird erwartet, dass Sie sich einen Teilzeitarbeitsplatz suchen. Welchen Beruf Sie zuvor ausgeübt haben, ist dabei unerheblich. So können Sie als Akademiker auch auf eine ungelernte Tätigkeit verwiesen werden. Wenn Sie aufgrund der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitstelle finden, können Sie jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?

Wie viel Erwerbsminderungsrente Sie bekommen, hängt mit Ihrem individuellen Rentenanspruch zusammen. Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt eine Rolle, wie viele Jahre Sie schon in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Außerdem kommt es darauf an, wie viele Entgeltpunkte Sie dabei gesammelt haben und wie lange Sie bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müssten. Beim Einschätzen Ihrer Ansprüche hilft ein Blick in die Renteninformation, die Sie einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung bekommen: Dort steht, wie viel Rente Sie derzeit bei voller Erwerbsminderung bekämen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente liegt häufig unter dem Bedarf zur Grundsicherung, was bedeutet, dass sie zum Leben nicht ausreicht. Um das fehlende Einkommen auszugleichen, empfehlen wir Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. 

Finanzieller Rückhalt, wenn Ihr Körper nicht mehr mitspielt

Meine Arbeitskraft ist die Grundlage auf der meine Familie und ich leben. Die AssKon hat uns eine finanzielle Perspektive geschaffen, wenn ich ausfallen sollte.

Unkomplizierte Onlineberatung, bequem per Telefon und Bildschirmübertragung.

Risiko einer Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann Menschen jeder Altersgruppe treffen. Statistisch gesehen können sowohl junge Berufstätige als auch ältere Generationen davon betroffen sein. Sehr hoch ist das Risiko berufsunfähig zu werden zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr. Die Häufigste Ursache in dieser Altersklasse sind psychische Erkrankungen. Ältere Menschen haben ein höheres Risiko, vor allem bei körperlicher Arbeit. Gelenke und Knochen unterliegen aufgrund der langjährigen Belastung einer höheren Abnutzung und einem höheren Verschleiß. Menschen die überwiegend am Schreibtisch tätig sind, können durch eine ständige Fehlhaltung u.a. durch Rückenleiden dauerhaft arbeitsunfähig werden. 

Häufigkeitsverteilung der Ursachen für eine Berufsunfähigkeit

Unfälle, Allergien oder schwere Erkrankungen können Ursachen für den Verlust der Arbeitskraft sein. Der folgenden Grafik ist zu entnehmen, dass nicht nur Personen gefährdet sind, die tagtäglich einer schweren, körperlichen Arbeit nachgehen. Psychische Erkrankungen bilden zusammen mit Erkrankungen des Bewegungsapparates die häufigsten Ursachen für die Berufsunfähigkeit. Die Anforderungen innerhalb des Berufslebens steigen stetig an und mit ihnen die Zahl der an Burn-out und Depressionen Erkrankten in Deutschland.

Die häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit

Quelle: Morgen & Morgen 2019

Wir helfen Ihnen bei der Risikovorsorge!

Sie wollen mehr darüber wissen, wie Sie das Risiko Berufsunfähigkeit finanziell abfedern können?
Wie es beim Verlust von Grundfähigkeiten
oder bei einer schweren Krankheit weitergehen kann? 

Gerne informieren wir Sie – kostenlos und unverbindlich!

Haben Sie Fragen?

FAQ

Wir helfen Ihnen gerne – an 7 Tagen in der Woche und beantworten schriftliche Anfragen
binnen 24 Stunden. Zusätzlich finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen auch auf dieser Seite. 

  • Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung zahlt im Fall, dass man nicht mehr im gewohnten Job arbeiten kann, eine Berufs­unfähig­keits­rente aus.
  • Da gesetzliche Leistungen normalerweise nicht ausreichen, ist dies für viele die einzige Möglichkeit, bei Berufsunfähigkeit den Lebensstandard zu halten.
  • Die Höhe der Rente richtet sich nach dem eigenen Bedarf und dem eigenen Risiko, berufsunfähig zu werden.
  • Ein Leistungsvergleich lohnt sich, da sich die Vertragsbedingungen der Versicherer in den Details stark unterscheiden können.
  • Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung kann auch als Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Eine Berufs­unfähig­keits­versiche­rung (BU) sichert alle Menschen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, für den Fall ab, dass sie irgendwann nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Wer durch Krankheit oder einen Unfall zu mindestens 50 Prozent nicht mehr arbeitsfähig ist, und eine BU abgeschlossen hat, erhält von der Versicherung eine zuvor vereinbarte monatliche Berufs­unfähig­keits­rente. Diese wird so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit besteht, oder bis zum Ablauf des Vertrages. Die Zahlung einer BU-Rente endet normalerweise mit dem Erreichen des Renteneintrittsalters. Ab diesem Zeitpunkt wird dann die gesetzliche Rente gezahlt.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die Versorgung von berufsunfähigen Arbeitnehmern zuständig. Sie versichert keine speziellen Berufe, sondern nur die generelle Erwerbsfähigkeit des Arbeitnehmers. Die Rentenversicherung zahlt den Betroffenen eine Erwerbsminderungsrente, wenn sie keinerlei Arbeit mehr nachgehen können. Neben den strengen Voraussetzungen für den Erhalt der Rente ist auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente unzureichend. Sie beträgt nur etwa 30 Prozent des ehemaligen Bruttolohnes.

  • Berufs­unfähig­keits­rente (Basis): Die Auszahlung der BU-Rente bei mindestens 50%iger Berufsunfähigkeit ist die Kernleistung aller Berufs­unfähig­keits­versiche­rungen.
  • BU-Rente bei vorübergehender Krankschreibung (Option): Durch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung oder „Gelbe-Schein-Regelung“ kann man sich auch für den Fall einer länger dauernden, aber vorübergehenden Krankheit versichern. Ist dies Bestandteil des BU-Vertrages, erhält man z.B. schon ab dem vierten Monat der Krankschreibung die Berufs­unfähig­keits­rente.
  • Keine abstrakte Verweisung (Option): Die meisten Versicherer haben mittlerweile keine sogenannte „abstrakte Verweisung“ mehr in ihren Vertragsbedingungen, dennoch sollte man darauf achten. Denn wenn dies doch der Fall sein sollte, hat das Versicherungsunternehmen das Recht, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, bevor es zahlen muss.
  • Laufzeit bis zum Rentenalter (Option): Standardmäßig sollte die Versicherungs- und Leistungsdauer einer BU bis zum individuellen Renteneintrittsalter gehen. Dies kann bei Vertragsabschluss nach Wunsch festgelegt werden.
  • Rückwirkende Anerkennung (Option): Wenn der Versicherungsvertrag diese Klausel enthält, dann wird die Berufs­unfähig­keits­rente auch rückwirkend gezahlt. Dies kann z.B. relevant werden, wenn die versicherte Person zwar bereits berufsunfähig ist, die entsprechende Bestätigung vom Arzt aber erst später kommt. In diesem Fall würde dann rückwirkend vom 1. Tag an die BU-Rente gezahlt.
  • Nachversicherungsgarantie (Option): Mit der Nachversicherungsgarantie wird die Möglichkeit zugesichert, die BU-Rente auch nachträglich noch anheben zu können – beispielsweise wenn das Gehalt steigt, man Kinder bekommt oder ein Haus kauft – oder auch ohne Anlass. Dafür wird dann keine erneute Gesundheitsprüfung fällig.
  • Beitragsdynamik und Leistungsdynamik (Option): Durch die Inflation verliert Geld über die Jahre immer mehr an Wert. Wenn man eine Beitragsdynamik in den Vertrag aufnimmt, steigen die monatlichen Beiträge jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz, und damit auch die spätere BU-Rente. Bei einer Leistungsdynamik wird nur die BU-Rente im Leistungsfall ebenfalls nach einem bestimmten Prozentsatz stetig erhöht.
  • Wiedereingliederungshilfe (Option): Eine Wiedereingliederungshilfe wird bei manchen Versicherern gezahlt, falls die versicherte Person wieder eine Berufstätigkeit aufnimmt. Sie kann bis zu sechs Monatsrenten betragen.